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Briefwahl Briefwahlbüro ist ab dem 07. September geöffnet
Auch für die Bundestagswahl am 27. September 2009
besteht wieder die Möglichkeit der Briefwahl. Anders als bei vorhergehenden
Wahlen müssen für den Antrag auf Briefwahl keine besonderen Gründe mehr
geltend gemacht werden. Damit sollen die Wählerinnen und Wähler die
Möglichkeit haben, in aller Ruhe ihre Stimmabgabe zu Hause zu überdenken.
Natürlich können Sie auch ab dem 07. September persönlich im Rathaus Ihre Stimme
abgeben.
Wie beantragen Sie die Briefwahlunterlagen? Möchten Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, können Sie die Wahlunterlagen mit dem Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte beantragen. Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen dann zugesandt. Befinden Sie sich im Urlaub, kann auch die Urlaubsanschrift angegeben werden. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich oder auch mündlich im Rathaus der Stadt Northeim beantragen. Gewahrt ist die Schriftform auch durch Übermittlung per Telefax oder E-Mail. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Für
die schriftliche Beantragung können Sie auch, anstatt der
Wahlbenachrichtigungskarte, folgende Formulare verwenden:
Ab wann können Sie die Unterlagen beantragen? Sie können ab sofort bereits den Antrag auf Briefwahl stellen. Vom 07. bis zum 25. September 2009 können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlbüro im Rathaus beantragt werden. Dort haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen, egal in welchem Wahlbezirk der Stadt Northeim Sie wohnen. Öffnungszeiten Briefwahlbüro Beachten Sie bitte die abweichenden Öffnungszeiten des Wahlbüros der Stadt
Northeim:
Im Krankheitsfall können die Briefwahlunterlagen sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr durch eine andere Person abgeholt werden. Hierzu muss zum unterschriebenen Antrag eine formlose schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Haben Sie noch Fragen zur Briefwahl? Für Rückfragen steht
Ihnen unsere Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung:
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Stadt Northeim, Stand 27.08.2009 |
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