Die Berücksichtigung der entsprechenden Hinweise zum Jugendschutz- und Gaststättengesetz sollen Gewerbebetreibenden und Veranstaltern helfen, mögliche Verstöße zu vermeiden und somit empfindliche Bußgelder oder sogar Strafanzeigen zu entgehen.
Das Jugendschutzteam – Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz vom LK NOM (Antonia Wloch), Lukas-Werk-Gesundheitsdienste GmbH (Lisa König und Stefan Jagonak) und Polizeiinspektion Northeim (Thomas Sindram), ist bereits in der Vergangenheit zielgerichtet auf verantwortliche Anmelder von Veranstaltungen mit jugendlichem Klientel zugegangen.
In den Fokus fallen hierbei Veranstaltungen mit Alkoholausschank, bei den auch verstärkt minderjährige Gäste zu erwarten sind, z.B. Abi-Jahrgangsfeier, Stadtfest, Osterfeuer.
Weitere Informationen finden Sie anliegend.