Folgende Voraussetzungen müssen für die Übernahme des Wahlehrenamtes erfüllt werden:
Man muss wahlberechtigt sein, d.h. man muss Deutscher, mindestens 18 Jahre alt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und seit drei Monaten in der Bundesrepublik wohnhaft sein und man darf nicht selbst als Wahlvorschlag kandidieren bzw. für einen Wahlvorschlag als Vertrauensperson fungieren.
Als Wahlhelfer_in hat man die Chance, Demokratie hautnah zu erleben. Man sorgt mit dafür, dass am Wahltag alles reibungslos abläuft, und hilft dabei, eine faire und transparente Wahl zu ermöglichen. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nicht nur die eigene Perspektive auf die Demokratie erweitern kann, sondern auch das Gefühl der Gemeinschaft stärkt. Für den Einsatz erhalten Wahlheferinnen und Wahlhelfer ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 25 €.
Die Stadt Northeim freut sich über Meldungen egal, ob man bereits Erfahrungen hat oder neu in diesem Bereich ist.
Meldungen gerne über:
www.northeim.de über das Serviceportal https://service.northeim.de/portal/seiten/wahlhelfer-in-werden-900000056-30070.html?titel=Wahlhelfer_in+werden
oder per E-Mail mit Namen und Anschrift an wahlen(at)northeim.de