Zuschlagserteilungen nach VOB und UVgO
Gemäß § 20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) hat die Stadt Northeim nach der Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von sechs Monaten vorgehalten.
Auch hat die Stadt gemäß § 30 Abs. 1 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Zuschlagserteilungen
Ausschreibungen_zuschlag
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