Ab morgen, dem 10.08.2024, ist der Bereich bzw. der Weg über die Liegewiesen entlang des Kiessees bis zur sogenannten Aussichtsplattform wieder zugänglich. Nach eingehender Überprüfung wurden die betroffenen Bereiche des Befahrungs-, Betretungs- und Aufenthaltsverbots somit erneut angepasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis auf Weiteres ein Befahrungs-, Betretungs- und Aufenthaltsverbot für die ausgewiesenen Bereiche um den Northeimer Kiessee, zwischen der Aussichtsplattform und der Oppermanschen Brücke, gemäß dem Lageplan, der als Anlage zur aktuell gültigen Allgemeinverfügung dient, besteht. Es ist Personen untersagt, den Bereich zu Fuß oder mittels Transportmittel bzw. Fahrzeug zu betreten und/oder sich dort aufzuhalten. Es wird dringend empfohlen, zum persönlichen Schutz die vorhandenen Absperrungen in diesem Bereich weiterhin zu beachten.
Mit der Bekanntgabe der neuen Allgemeinverfügung vom 08.08.2024 wird die Allgemeinverfügung vom 27.06.2024, veröffentlicht im Amtsblatt 28/2024, aufgehoben.
Die aktuelle Allgemeinverfügung samt Lageplan ist im Amtsblatt 31/2024 der Stadt Northeim veröffentlicht worden (09.08.2024): Hier geht es zum Amtsblatt 31/2024.
Ein Lageplan ist beigefügt.