Beißattacken durch Hunde sollen bald der Vergangenheit angehören. Das ist ein Ziel des niedersächsischen Hundegesetzes. Es wird gleichzeitig zu mehr Tierschutz beitragen, weil künftig alle Hundehalter einen Sachkundenachweis ablegen müssen. Das Gesetz gilt als bundesweit vorbildlich.
Die Novelle ist im Juli 2011 in Kraft getreten und legt unter anderem fest, dass jeder Halter seinen Hund mit einem Chip kennzeichnen lassen muss. Notwendig ist überdies eine Haftpflichtversicherung für das Tier, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann. Das Hundegesetz basiert auf einem gemeinsamen Landtagsbeschluss der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2011 und hat viel Lob seitens der Wissenschaft aber auch von Hundehalter- und Tierschutzverbänden bekommen. Denn es setzt vor allem an der Schulung des Halters an und verzichtet auf pauschale Rasselisten.
Für den Sachkundenachweis und die Anmeldung im Zentralen Register galt bisher eine Übergangsregelung. Diese läuft am 1. Juli 2013 aus.
Ausführliche Informationen, die sich daraus für den Hundehalter ergeben, können Sie hier
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