Gefördert werden Hochwasserschäden und Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser oder überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation, soweit diese unmittelbar durch das Hochwasser verursacht wurden. Auch unmittelbare Schäden, die durch Einsatzkräfte und –Fahrzeuge entstanden sind, sind förderfähig. Nicht berücksichtigt werden Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.
Bei der Förderung handelt es sich um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 % der Kosten. Voraussetzungen sind u. a. ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis und eine Schadenshöhe von mind. 5.000 €.
Die NBank bietet auf ihrer Webseite einen Fördercheck an, über den festgestellt werden kann, wer eine Förderung beantragen kann. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Juli 2024 direkt bei der NBank möglich.
Weitere Informationen zum Förderprogramm, den Voraussetzungen sowie zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der NBank.