Bauen im Bestand – Baulückenkataster der Stadt Northeim

Das Baulückenkataster ist eine Übersicht von unbebauten Grundstücken im gesamten Stadtgebiet der Stadt Northeim. Derzeit finden Sie hier überwiegend Baulücken aus den Ortschaften - das Baulückenverzeichnis der Kernstadt wird aktuell noch bearbeitet und steht nach Fertigstellung auch an dieser Stelle zur Verfügung.

Kartenansicht

Auf der Karte können Sie sich über die Lage der Baulücken und die Situation vor Ort informieren. Auf der linken Seite finden Sie eine Liste aller derzeit verfügbaren Baulücken, durch Klicken auf einen Listeneintrag bewegt sich der Kartenausschnitt auf das gewünschte Objekt. Klicken Sie nun in der Karte auf die Baulücke, die Sie interessiert, und rufen Sie zusätzliche Informationen ab. Sie finden dort unter anderem auch eine Kurzbeschreibung der entsprechenden Baulücke als pdf-Datei zum herunterladen und ausdrucken.

Anlass und Zielsetzung:

Mit der Einrichtung eines Baulückenkatasters ist eine Verbesserung des Service im Bereich Bauen und Wohnen geplant. Hierbei handelt es sich um ein Instrument zur Reaktivierung und Mobilisierung des vorhandenen Baulandpotenzials im Stadtgebiet Northeim. Es dient Bauwilligen, Architekt_innen und Makler_innen als Informations- und Entscheidungshilfe. Darüber hinaus soll das Baulückenkataster Bauinteressenten und Grundstückseigentümer in Kontakt bringen.  

Baulücken umfassen nicht nur unbebaute Flächen zwischen bebauten Grundstücken, sondern auch geringfügig bebaute, übergroße und fehlgenutzte Grundstücke bzw. Flächen. Ein entscheidendes Kriterium für Baulücken ist, dass Erschließung und Infrastruktur für alle Flächen vorhanden oder nur geringfügig zu ergänzen sind, sodass eine sofortige bzw. zeitnahe Bebauung erfolgen kann. Die sofortige, bzw. absehbare Bebaubarkeit begründet sich in der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Warum gerade eine Lückenbebauung?

Die Vorteile einer Freiflächenbebauung lassen sich in drei übergeordnete Themenbereiche unterteilen, städtebauliche Aspekte, ökologische Aspekte und finanzwirtschaftliche Aspekte.

In vielen Fällen erfüllen Lückengrundstücke nicht die ihrem Wert entsprechende Aufgabe, sodass diese als „funktionslose Räume“ angesehen werden können.  Aus städtebaulicher Perspektive gilt es diese Lücken zu schließen, um somit den „funktionslosen Räumen“ städtebaulich eine Aufgabe zuzuweisen.

Ist der Bebauungszusammenhang innerhalb einer Häuserreihe unterbrochen, kann ein Lückenschluss die lokale Wohnqualität in vielerlei Hinsicht steigern. Durch das Schließen der Baulücke kann unter anderem eine Reduktion der Lärmimmissionen erreicht werden. Ist zum Beispiel der Bebauungszusammenhang bei geschlossener Bebauung unterbrochen, können sich Lückenschlüsse an dieser Stelle positiv auf die gestalterische Wirkung auswirken, was sich auf die gesamte Umgebung auswirken kann.

Mit einer Lückenbebauung geht immer eine Stärkung der städtebaulichen Innenentwicklung einher. Somit kann der aktuell steigenden Nachfrage nach zentral gelegenen Baugrundstücken, die eine fußläufige Nahversorgung ermöglichen, ein Stück weit nachgekommen werden. Eine Stärkung des Ortskerns ist die Grundlage für den langfristigen Erhalt der Attraktivität einer bestehenden Siedlungsstruktur.

Aus ökologischer Perspektive sinkt der Bedarf an Außenbereichsflächen, wodurch eine Erstinanspruchnahme bisher unberührter Flächen verhindert wird. Durch den Verzicht auf Außenbereichsentwicklungen wird eine Arrondierung der bestehenden Siedlungsstruktur erzielt. Dies wiederum dient dem Schutz von Freiräumen und der begrenzten Ressource Boden, die im Außenbereich primär der landwirtschaftlichen Erzeugung von Nahrungsmitteln zur Verfügung stehen sollte.

Bei Betrachtung der Bebauung von Baulücken aus finanzwirtschaftlicher Sicht, sind sofort erhebliche Einsparungen im Bereich der Erschließung erkennbar. Da es sich bei Baulücken in dem günstigsten Fall um Grundstücke handelt, die bereits voll erschlossen sind, werden bereits erbrachte Erschließungsleistungen endlich wirksam. Es kommt zu beträchtlichen Einsparungen im Bereich der Infrastruktur. Darüber hinaus kann auch eine bessere Auslastung der sozialen und öffentlichen Einrichtungen gewährleistet werden, da diese in Form von gesteigerten Zuläufen aus der Nachverdichtung profitieren.

Des Weiteren kann ein verstärktes Wohnungsangebot für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen und sich unter Umständen auf die Bodenpreise auswirken.

Hinweise

  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Einzeleigentümer_innen namentlich nicht genannt. Bei (Kauf-)Interesse besteht die Möglichkeit, sich telefonisch an die Stadt Northeim zu wenden oder das beigefügte Interessentenformular ausgefüllt an die Stadt Northeim zu senden. Diese vermittelt für einen Erstkontakt zwischen Interessent_in und Eigentümer_in. 
  • Dargestellte Baulücken sind grundsätzlich nur für eine Wohnbebauung angedacht.
  • Aus dem Baulückenkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Eine abschließende Beurteilung der Bebaubarkeit bezüglich eventueller Einschränkungen, kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
  • Die Stadt Northeim bittet bei erfolgreicher Vermittlung um kurze Mitteilung. Nur hierdurch kann eine fortlaufende Aktualität der Daten gewährleistet werden.    

Aufnahme in das Baulückenkataster

Sie möchten, dass eine in Ihrem Besitz befindliche Baulücke ebenfalls im Baulückenkataster der Stadt Northeim aufgenommen wird? Dann schicken Sie bitte einfach das verlinkte Aufnahmeformular ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Northeim, Abteilung 2.1 Stadtplanung, Bauaufsicht, Denkmalschutz.

Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  1. Die Baulücke muss sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (sogenannter Innenbereich) gemäß § 34 BauGB befinden.
  2. Die Baulücke muss eine entsprechende Größe und Zuschnitt aufweisen, damit eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus möglich ist (mind. 450m²).
  3. Die Baulücke muss voll erschlossen sein (Zuwegung über öffentliche Straße, Vorhandsein notwendiger Ver- und Entsorgungsanlagen)

Die Überprüfung, ob die aufzunehmende Baulücke die Kriterien erfüllt obliegt dabei dem Antragsteller / der Antragstellerin.

Zudem besteht zusätzlich die Möglichkeit Baulücken in der Kernstadt Northeim aufzunehmen. Das Baulückenkataster und die Aufnahme zusätzlicher Baulücken ist somit nicht mehr ausschließlich auf die Ortschaften begrenzt.

Das Portal des Baulückenkatasters wird im Rhythmus von zwei Monaten aktualisiert.

Letze Aktualisierung am 22.11.2022.

 

Eintrag widerrufen/entfernen

Sie möchten den Eintrag Ihres Grundstückes im Baulückenkataster der Stadt Northeim widerrufen? Dann schicken Sie bitte einfach das verlinkte Widerrufsformular ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Northeim, Abteilung 2.1 Stadtplanung, Bauaufsicht, Denkmalschutz.

Datenschutz

Angaben zum Datenschutz finden Sie hier

Ihr Ansprechpartner

Juri Nowakewitz

Scharnhorstplatz 1
Zimmer 131
Telefon (0 55 51) 9 66-3 35
Telefax (0 55 51) 9 66-3 91

Baulückenliste

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