Kraftfahrzeugverkehr wird ausgeschlossen und nur Radfahr- und Fußgängerverkehr durch Zeichen 240 StVO –gemeinsamer Fuß- und Radweg- erlaubt. Die "Blumenstraße" wird als durchlässige Sackgasse für Fußgänger- und Radverkehr durch Zeichen 357-50 StVO an den Einmündungen der B 248 und der "Untere Dorfstraße" ausgewiesen. Der gemeinsame Fuß- und Radweg auf dem Brückenbauwerk ist auf eine Breite von 1,80 m begrenzt.
Die Maßnahme soll noch in dieser Woche umgesetzt werden.
Brückenbauwerk "Düneweg"
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