Brückenbauwerk "Düneweg"

Die Befahrbarkeit des Brückenbauwerkes über den Wasserlauf Düne im Zuge der "Blumenstraße" in Langenholtensen muss weiter eingeschränkt werden. Bisher war eine Tonnage von 6 t zulässig.

Kraftfahrzeugverkehr wird ausgeschlossen und nur Radfahr- und Fußgängerverkehr durch Zeichen 240 StVO –gemeinsamer Fuß- und Radweg-  erlaubt. Die "Blumenstraße" wird als durchlässige Sackgasse für Fußgänger- und Radverkehr durch Zeichen 357-50 StVO an den Einmündungen der B 248 und der "Untere Dorfstraße" ausgewiesen. Der gemeinsame Fuß- und Radweg auf dem Brückenbauwerk ist auf eine Breite von 1,80 m begrenzt. 

Die Maßnahme soll noch in dieser Woche umgesetzt werden.