Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes. Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen mit bis zu 80 % des förderfähigen Beratungshonorars gefördert.
Anträge können ausschließlich unter Verwendung des vom Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellten Online-Antragsformulars gestellt werden. Das BAFA bewilligt den Zuschuss durch Erteilung eines Zuwendungsbescheides. Die Energieberatung ist dann innerhalb des im Zuwendungsbescheid festgesetzten Bewilligungszeitraums durchzuführen und die erforderlichen Dokumente beim BAFA einzureichen.
Alle detaillierte Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: