Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 13.12.2021die Aufstellung des Bebauungsplanes NOM Nr. 130 „Am Lohgraben" der Stadt Northeim beschlossen. In seiner Sitzung am 29.06.2023 hat der Rat der Stadt Northeim den Bebauungsplan NOM Nr. 130 „Am Lohgraben" als Satzung beschlossen.
Nach Satzungsbeschluss wurde die Stadt Northeim darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über einen zu kurzen Zeitraum erfolgt ist. Eine Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind gemäß § 214 Abs. 1 BauGB für die Rechtswirksamkeit der Satzung beachtlich.
Zur Behebung des Verfahrensfehlers wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wiederholt. Das daran anschließende Bauleitplanverfahren wird danach erneut durchgeführt und fortgesetzt.
Eine inhaltliche Entwurfsänderung bzw. -ergänzung erfolgt nicht. Die Planunterlagen entsprechen inhaltlich den Unterlagen der fehlerhaften Auslegung und denen, die vom Rat der Stadt Northeim in seiner Sitzung am 29.06.2023 als Satzung beschlossen wurden. Die im fehlerhaften Auslegungsverfahren bereits eingegangenen Stellungnahmen gelten weiterhin und werden berücksichtigt.
Hintergrund der Planung:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird mit dem städtebaulichen Ziel verfolgt, einerseits einen Hundefreilaufplatz für die Northeimer Bevölkerung und andererseits
einen Aufenthaltsort für Wohnsitzlose dauerhaft planungsrechtlich zu sichern.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes NOM Nr. 130 „Am Lohgraben" nebst Begründung und Umweltbericht und den vorliegenden Gutachten und umweltrelevanten lnformationen während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 05.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 zur individuellen Einsicht öffentlich aus.
Während den Dienstzeiten ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich (z.B. Briefpost an die Stadt Northeim, Abteilung 2.1 Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim, E-Mail:nowakewitz(at)northeim.de, Fax: 05551/966-391 oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder zur Niederschrift unter den o.g. Voraussetzungen abgegeben werden.
Alle weiteren Informationen finden Sie anliegend.