Innenstadt in Bewegung – neue Entwicklungen im östlichen Innenstadtbereich

In die Beratungen des Sanierungsausschusses am 26.11.2020 bringt die Stadtverwaltung Northeim den Vorschlag zur Aufhebung bzw. der Teilaufhebung der Bebauungspläne NOM Nr. 77, 78, 79 und 81 inklusive der jeweiligen Änderungen eine zukunftsweisende und weitreichende Empfehlung ein.

„Quelle: Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © Jahr1) “ [1) Jahr der Bereitstellung der Geodaten durch das LGLN, z. B. 2019]

In einem Fachbeitrag erläutern die beiden Stadtplanerinnen Sarah Pauly und Jana Weselmann, die im interdisziplinären Team der Städtebauförderung die städtebaulichen Aspekte beleuchten, die Gründe für diese Empfehlung und ordnen diese Maßnahme in das städtische Gesamtkonzept ein.

Die deutschen Innenstädte stehen unter Druck. Weniger Laufkundschaft, geringere Umsätze, Immobilienleerstand: Auch in der Northeimer Innenstadt sind die Folgen des Strukturwandels im Einzelhandel spürbar. Diese Entwicklung wird durch die derzeitige Corona-Pandemie verstärkt. Die Fragen für die Zukunft lauten: Wie können die Zentren wieder zu den Orten der Begegnung werden, die sie jahrzehntelang waren? Wie kann eine Innenstadt wieder attraktiv und belebt werden? Dies ist das Thema bereits vieler Diskussionen in der Northeimer Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Die Innenstadt ist für die Lösungsfindung einerseits als Ganzes, andererseits aber auch in ihren funktionalen Teilräumen zu betrachten.

Einer der Hebel für die Revitalisierung der östlichen Innenstadt ist die Öffnung der Breiten Straße Ost für den Verkehr. Dass leerstehende Gebäude und Ladenlokale in diesem Bereich bislang nicht so einfach umgenutzt und wiederbelebt werden können, wie wir alle es uns wünschen würden, liegt an den vorhandenen Rahmenbedingungen. Zu den Kernaufgaben der Stadt Northeim gehört es, diese Rahmenbedingungen zu analysieren und im Sinne von Einwohnerschaft, Standortmarketing und Wirtschaftsförderung zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurden jüngst die Bebauungspläne in diesem Bereich unter die Lupe genommen.

An geltenden Bebauungsplänen hat der Zahn der Zeit mächtig genagt

Bebauungspläne dienen dazu, Entwicklungsziele und Absichten rechtlich zu fixieren und Baurechte zu schaffen – Für Bauvorhaben, aber eben auch für Umnutzungen. Sie geben vor, was möglich ist - und was eben nicht. Nun verankert ein Bebauungsplan starr immer jene Ansichten der Zeit seiner Erstellung. Eine solche Veränderung, wie sie die Northeimer Innenstadt erfährt, war vor einigen Jahren noch nicht absehbar. An den dort geltenden Bebauungsplänen hat der Zahn der Zeit mächtig genagt – die damaligen Ziele können und sollen nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht mehr verfolgt werden.
 
Früher wurden in Innenstädten, als vom Einzelhandel dominierten Gebieten, meist sogenannte „Kerngebiete“ in den Bebauungsplänen festgesetzt – so auch im östlichen Bereich der Northeimer Innenstadt. Diese dien(t)en vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Heute ist die Lage durch den Strukturwandel im Einzelhandel eine andere. „Erlebnis Innenstadt“ ist das neue Schlagwort für eine zukunftsfähige Innenstadt. Es geht um eine Mischung verschiedener Nutzungen (Wohnen, Arbeiten, Konsumieren) sowie um einen Ort der Begegnung und des Erlebens. Die derzeitige Festsetzung als Kerngebiet in den Bebauungsplänen schränkt die Möglichkeit einer Mischung dieser Nutzungen jedoch massiv ein - so ist eine Wohnnutzung im Erdgeschoss beispielsweise nicht möglich.

Intensiv nach Lösungen gesucht

Die Stadtverwaltung hat intensiv nach Lösungen gesucht, die Umstrukturierung der östlichen Northeimer Innenstadt voranzutreiben und insbesondere die Wohnnutzung in diesem Bereich zu fördern. Nach Abwägung mit den Sanierungszielen, den Chancen und Risiken, schlägt die Stadtverwaltung vor, einen Großteil der örtlichen Bebauungspläne ganz (B-Pläne Nr. 79 & Nr. 81) oder teilweise (B-Pläne Nr. 77 & Nr. 78) aufzuheben. Zukünftige Vorhaben müssen sich dann nicht mehr an die starren Festsetzungen eines Bebauungsplans halten, sondern gemäß § 34 BauGB „nur“ in den Rahmen der näheren Umgebung einfügen. Zusätzlich müssen die Vorhaben mit den Sanierungszielen vereinbar sein. Hier kann die Stadt Northeim bereits auf positive Erfahrungen in der Innenstadt zurückgreifen. Die Kosten für die Aufhebungs-/Teilaufhebungsverfahren sind zu 100% aus den Bundesmitteln des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ förderfähig, an dem die Stadt Northeim teilnimmt.

Die Aufhebung bzw. Teilaufhebung der Bebauungspläne erhöht die Flexibilität für zukünftige verschiedenartige Nutzungen. Damit kann adäquat auf dynamisch verlaufende Entwicklungen reagiert werden. Es wird darüber hinaus ein Raum für Kreativität und innovative Ansätze gegeben, denen die Stadtverwaltung offen gegenübersteht und die von ihr gerne konstruktiv und zielführend begleitet werden.

Luftbild: „Quelle: Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © Jahr1) “ [1) Jahr der Bereitstellung der Geodaten durch das LGLN, z. B. 2019]

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