Heimaufsicht in den Bereichen Pflege und Finanzen

Text: Hans-Jürgen Fisseler, Sitzung des Seniorenrates am 26.09.2024

„Heimaufsicht in den Bereichen Pflege und Finanzen“ lautete das Schwerpunktthema, zu dem die Kreisverwaltungen Northeim und Göttingen fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgeboten, hatten um die Mitglieder des Seniorenrates Northeim während ihrer jüngsten Sitzung zu informieren. Sie arbeiteten damit einen Fragenkatalog ab, den der Seniorenrat an die Kreisverwaltung  Northeim gerichtet hatte. Northeim hat den Bereiche Pflegesatzverhandlungen und Finanzkontrolle nach Göttingen übertragen.

Der Seniorenrat erfuhr, dass die vollstationären Alten- und Pflegeheim und die Tagespflegeeinrichtungen nach dem neuen Pflege-TÜV-Gesetz einmal im Jahr überprüft werden sollten. In der Hälfte aller Fälle melden sich die Prüferinnen der Heimaufsicht des Landkreises Northeim bei den Heimbetreibern rechtzeitig vorher an. Die andere Hälfte der Testungen erfolgt unangemeldet. In jedem Fall gibt es getrennt geführte Gespräche mit dem Heimbetreiber, mit dem Heimbeirat und auf Wunsch mit den Bewohnern. Darüber hinaus, erklärte die Referentin, stelle die Heimaufsicht ein online-Beschwerdeformular bereit, das Heimbewohnerinnen und Heimbewohner nutzen könnten, um – auch anonym -  Missstände oder Unregelmäßigkeiten in den Heimen aufzuzeigen. Jeder Beschwerde werde sorgfältig nachgegangen, versicherte die Northeimer Landkreis-Mitarbeiterin.

Mehr noch interessierte den Northeimer Seniorenrat die finanzielle Kontrolle der Alten- und Pflegeheim. Und hier insbesondere die wenig durchschaubare Investitionskostenzulage, die Heimbetreiber von jedem Bewohner verlangen können und die, je nach Einrichtung, , auch schon mal 1000 Euro und mehr pro Monat betragen kann. Ein Sammelkostenfaktor, der von der Heimaufsicht nur für die Sozialhilfeempfänger unter den Heimbewohnern auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit untersucht wird. Für die Selbstzahler unter den Heimbewohnern gilt die Investitionskostenzulage als privatrechtliche Vertragsangelegenheit. Der Rat der Landkreis-Experten: „Bei Zweifeln an der Rechtmäßígkeit der Forderungen kann der Verbraucherschutz oder ein Anwalt helfen“. Fakt ist aber: Selbstzahler im Heim zahlen in der Regel einen höheren Investitionskostenzuschlag als Sozialhilfeempfänger.  Gleichwohl, betonte die Landkreisreferentin, gebe es Heime, die für beide Bewohnergruppen den glichen Beitrag verlangten. Deshalb sei es bei der Heimplatzauswahl ratsam, sich über alle Kostenposten sorgfältig zu informieren.

Die Vorsitzende des Seniorenrates Northeim, Ilse Müller, die seit Jahren in den hohen und steigenden Heimunterbringungskosten ein wachsendes Armutsrisiko für die alten Menschen und deren Angehörige sieht, begrüßte die Gleichbehandlung bei den Investitionskosten und forderte den Gesetzgeber auf, diese Praxis für alle Heime vorzuschreiben. Ihre Hauptforderung bleibt, dass die Investitionskostenzulage vollständig von den Schultern der Heimbewohner genommen werden und vom Bund und Land getragen werden sollten.