Stadthalle

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    Buchungsanfrage Stadthalle

    Sie haben die Möglichkeit, auf verschiedene Weise direkt mit uns wegen einer Buchung in Verbindung zu treten. Wir würden uns über eine Buchung sehr freuen.

    Unter der Rufnummer (05551) 966435 stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.

    Ein E-mail-Formular steht unter dem Menüpunkt Buchungsanfrage Stadthalle zur Verfügung.

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    Räume/Bestuhlung

    Saal

    Der Saal hat eine Größe von 345 qm und bietet folgende Bestuhlungsmöglichkeiten:

    Bestuhlung mit Abstand

    Reihenbestuhlung

    Reihenbestuhlung
    Variabel z.B. bei Theater, gepolstert: Parkett (ohne Empore) 509 Plätze, Parkett mit Empore (218 Plätze) insgesamt 715 Plätze
    *jeweils inkl. 6 Rollstuhlplätze - die Stadthalle und damit die entsprechenden Plätze ist ebenerdig und barrierefrei über den Zugang aus der Tiefgarage des City Centers erreichbar.

    Tanzbestuhlung

    Tanzbestuhlung
    z.B. bei Bällen: Parkett bis 300 Plätze
    zusätzlich in Tagungsraum I und II : 86 Plätze

    Kongressbestuhlung

    Kongressbestuhlung
    Parkett: bis 330 Plätze
    zusätzlich in Tagungsraum I und II: 84 Plätze

    Messen

    Messen

    Tagungsraum I und II

    Tagungsraum I und II
    Die Tagungsräume im Erdgeschoss haben eine Größe von 135 qm. Sie sind durch eine Trennwand teilbar und bieten folgende Bestuhlungsmöglichkeiten:
    Raum I: 60 Personen, Raum II: 40 Personen (zusammen 100 Personen)

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    360 Grad Ansicht der Northeimer Stadthalle

    360 Grad Ansicht der Northeimer Stadthalle

    http://olowson.de/panorama/NOM-Stadthalle/NOM-Stadthalle.html

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  • Allgemeine Veranstaltungsbedingungen und Hausordnung >> hier klicken <<

    Die "Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen" und die Hausordnung für die Stadthalle finden Sie hier anliegend.

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    Mietentgeldtarif

    Der Rat der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 05.02.2002 gem. Ziff. 4 der Miet- und Benutzungsordnung für die Stadthalle Northeim folgende Mietsätze für die Benutzung der Stadthalle und ihrer Einrichtungen beschlossen:

    1. Grundmiete

    Die Grundmiete umfasst die Kosten für die Bestuhlung sowie für die allgemeine Beleuchtung, Heizung, Lüftung und Reinigung bei einer Veranstaltungsdauer bis zu 4 Stunden.

    1.1 Saal und Empore 613,00 EUR

    1.2 Saal ohne Empore 460,00 EUR

    1.3 Tagungsraum I + II je 105,00 EUR

    1.4 Tagungsraum III 105,00 EUR

    1.5 Foyer 61,00 EUR

    2. Zuschläge

    Bei einer Veranstaltungsdauer von mehr als 4 Stunden werden Zuschläge berechnet:

    2.1 jede weitere Nutzungsstunde bei Tagesveranstaltungen (8.00 bis 18.00 Uhr) 25,00 EUR

    2.2 jede weitere Nutzungsstunde bei Abendveranstaltungen (nach 18.00 Uhr) 50,00 EUR

    3. Sonstige Entgelte

    3.1 Bei Überlassung der unter Ziff. 1.2 bis 1.4 genannten Räume ohne Bestuhlung wird ein Mietzuschlag in Höhe von 25 % erhoben.

    3.2 Für Umbestuhlungen im Rahmen einer Veranstaltung werden die Kosten nach dem Personalaufwand berechnet.

    3.3.1 Bühnenbenutzung 76,00 EUR

    3.3.2 Vorbühnenbenutzung 76,00 EUR

    3.4.1 Lautsprecheranlage (ohne Bedienung) bis 4 Betriebsstunden 50,00 EUR

    3.4.2 Lautsprecheranlage (mit Bedienung) je Betriebsstunde bzw. jede weitere Stunde ohne Bedienung 18,00 EUR

    3.5 Scheinwerferanlage mit Bedienung je Betriebsstunde 36,00 EUR

    3.6 Konzertflügel je Veranstaltung

    Eine erforderliche Stimmung des Konzertflügels ist auf eigene Kosten zu veranlassen. 105,00 EUR

    3.7 Für Gestellung von Kassenpersonal, Einlasspersonal und Platzanweisung werden die anfallenden Kosten berechnet.

    3.8 Die Berechnung des Entgeltes für Einrichtungen, die nicht in diesem Tarif enthalten sind, bleibt vorbehalten.

    4. Besondere Bestimmungen

    4.1

    Proben und Vorbereitungen am Veranstaltungstage sind mietfrei. An veranstaltungsfreien Tagen können während des Tages weitere Proben ohne Entgelt zugelassen werden.

    4.2 Bei zusammenhängenden Veranstaltungen an aufeinanderfolgenden Tagen, bei Kursveranstaltungen, bei Ausstellungen, die kein wirtschaftliches Ziel verfolgen und in ähnlichen Fällen können Benutzungsentgelte, die von Ziff. 1, 2 und 3 abweichen, festgesetzt werden.

    5. Steuern

    5.1 Bei allen steuerpflichtigen Veranstaltungen wird auf das Entgelt Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe berechnet.

    5.2 Sonstige Abgaben, wie z. B. GEMA, Vergnügungssteuer, usw. sind unmittelbar vom Veranstalter an die abrechnende Stelle abzuführen.

    6. Mietermäßigungen

    Auf die Mietsätze nach Ziff. 1, 2 sowie 3 können folgende Ermäßigungen gewährt werden:

    6.1 Bei Veranstaltungen anerkannter gemeinnütziger sozialer Organisationen zu sozialen oder gemeinnützigen Zwecken (Wohltätigkeitsveranstaltungen), bei Veranstaltungen politischer Parteien, örtlicher Vereine und Organisationen und bei den in Ziff. 4.2 aufgeführten Veranstaltungen, wird, sofern eine Kostendeckung durch Veranstaltungseinnahmen nicht erreicht wird, bei Rechnungslegung eine Ermäßigung bis zu 50 % von Ziff. 1 und 2 sowie Ziff. 3.3.1 und Ziff. 3.3.2 gewährt.

    6.2 Bei Veranstaltungen, an deren Durchführung die Stadt Northeim ein überörtliches Interesse hat, kann im Einzelfall eine Ermäßigung bis zu 70 % von Ziff. 1, 2 und Ziff. 3.3.1 und Ziff. 3.3.2 gewährt werden.

    6.3 Für Veranstaltungen gewerblicher und gesellschaftlicher Art wird keine Ermäßigung gewährt.

    7. Übergangs- und Schlussbestimmungen

    Dieser Tarif tritt mit Wirkung zum 01. März 2002 in Kraft, gleichzeitig tritt der Tarif vom 08.05.2001 außer Kraft.

    Northeim, den 08. April 2002

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    Anfahrt und Parken

    Anfahrtsweg

    Die Stadthalle liegt im Zentrum der Stadt und ist daher mit allen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen.

    Ausreichend Pkw-Parkplätze sind in der integrierten Tiefgarage (Betreiber CCC Coriander Constructing & Consulting GmbH) vorhanden. Von diesem Parkhaus führt ein direkter Eingang in die Stadthalle. Die Einfahrt ist über die Medenheimer Straße möglich.

    Öffnungszeiten:
    Montag bis Samstag: 06.00 bis 20.30 Uhr
    Sonntag und Feiertag: geschlossen.

    Für Veranstaltungen, die in der Stadthalle stattfinden, wird das Parkhaus auch außerhalb der Öffnungszeiten geöffnet. Es öffnet eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn und schließt eine Stunde nach Veranstaltungsende.

    Die Parkhausbenutzung ist gebührenpflichtig.

    Parkentgelte
    0,5 Stunden: 1,--€
    1 Stunde: 2,--€
    jede weitere halbe Stunde: 0,50 €
    Tagesentgelt maximal: 10,--€
    Ab Einfahrt 18:00 Uhr gilt ein Sondertarif von 3,00 € für die Besucher der Veranstaltungen in der Stadthalle.  

    Anschrift:
    Medenheimer Str. / Grafenhof
    37154 Northeim

    für das Navigationssystem:
    Medenheimer Str. 4 ,
    Einfahrt Tiefgarage City Center / Stadthalle

    Telefonisch erreichen Sie die Firma City Center unter +49 (0) 5551 7670 oder 9880986 (Büro).

    Anfahrtsskizze

Aktuelles

Der für den 18.10.2024 geplante Auftritt des Comedian Nizar mit seinem Programm „On Fire“ wurde vom Förderverein der Stadthalle in enger Abstimmung mit der Stadt Northeim abgesagt.

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Der Bereich des „alten Stadthallenrestaurants“ wird zur Zeit saniert. D.h. die Theke und die alten Holzgarderoben sind abgebaut worden, die Wände werden gestrichen, der alte Teppichboden auf der Treppe zum Clubraum hoch und im Clubraum ist entfernt und wird durch neuen ersetzt. Auch das Parkett wird…

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Der defekte elektrische Sonnenschutz (Schattierung) im Clubraum über dem ehemaligen Restaurant „Graf Otto“ im Westteil der Stadthalle wurde von einer Fachfirma demontiert und gegen eine neue Anlage ersetzt.

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