FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten (engl. FAQ - Frequently Asked Questions) auf einen Blick. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Kim Klapproth oder Hanna May als Ansprechpartnerinnen für den Leerstandswettbewerb "FreiRaum".

Fragen und Antworten

  • Ich habe einen Leerstand, wie kann ich mich bewerben? >> hier klicken <<

    Lade Dir das Bewerbunsgsformular für Flächen runter und sende Deine Bewerbung inklusive aller nötigen Informationen (u.a. Grundriss, Größe, Lage, Objektbeschreibung, Ausstattung, Beschreibung der Vorzüge der Immobilie, Fotos) an innenstadtmanagement(at)northeim.de .
  • Wie groß darf der Leerstand sein? >> hier klicken <<

    Die Größe der Fläche ist auf 100 m² begrenzt (Wettbewerbsrichtlinie Immobilieneigentum S. 3).
  • Welche Unterlagen werden für die Bewertung meines Leerstands benötigt? >> hier klicken <<

    • Ausgefülltes Bewerbungsformular für Flächen inkl. schriftlicher Erklärung zur Mietreduzierung (=Mietminderung um min. 15% )
    • Aussagekräftiges Exposé (u.a. Grundriss, Größe, Lage, Objektbeschreibung, Ausstattung, Beschreibung der Vorzüge der Immobilie, Fotos)
    • Nachweis über Vertretungsberechtigung (Vollmacht) / Eigentum
    • Kopie des letzten abgeschlossenen Mietvertrags oder ein ähnlicherr Nachweis für die vorige Miete (falls bisher kein Mietverhältnisbestand, ein Nachweis über die marktübliche Miete der umliegenden Ladengeschäfte)
  • Wie lange wird ein Leerstand von der Stadt angemietet? >> hier klicken <<

    Die Anmietung erfolgt über maximal zwölf Monate durch die Stadt Northeim.
  • Wer bewertet die Leerstände und Nutzungskonzepte? >> hier klicken <<

    Die Jury setzt sich aus folgenden Personenkreis zusammen:
    • Ein/e Vertreter_In aus dem Bereich Stadtplanung der Stadt Northeim
    • Ein/e Vertreter_In aus dem Bereich Innenstadtmanagement der Stadt Northeim
    • Ein/e Vertreter_In aus dem Bereich Wirtschaftsförderung der Stadt Northeim
    • Ein/e Vertreter_In aus dem Bereich Stadtmarketing
    • Ein/e Vertreter_In aus dem Bereich Touristik
    • Ein/e Ausschussvorsitzende aus dem Innenstadtausschuss der Stadt Northeim
  • Wie wird der Leerstand bewertet? >> hier klicken <<

    Folgende neun Kriterien werden zur Bewertung herangezogen:
    1. Lage (Frequenz, Sichtbarkeit)
    2. Objektart (Ladenfläche, Bürofläche, Praxisfläche, Schaufenster, Barrierefreiheit)
    3. Zustand des Objekts (saniert, teilsaniert, gepflegt, sanierungsbedürftig)
    4. Nutzfläche (Verfügbare Flächen in m², sanitäre Einrichtungen, Nebenflächen)
    5. Preis pro m²
    6. Vielfältigkeit der Nutzung (Coliving, Cocreation, Coworking, innovative, kulturelle, soziale, nachhaltige Nutzung, Einzelhandel, Hybridformen usw.)
    7. Ortsbildrelevanz
    8. Barrierefreiheit
    9. Dauer des Leerstands
     
    Die Benotung jeder einzelnen Kategorie je Objekt 3 bis 0.
    3 = Besonders gut erfüllt / Besonders hoheZufriedenheit
    2 = Zu großen Teilen erfüllt / Hohe Zufriedenheit
    1 = Zu geringen Teilen erfüllt / Geringe Zufriedenheit
    0 = Nicht erfüllt / Keine Zufriedenheit
  • Muss ich den Leerstand sanieren? >> hier klicken <<

    Nein, aber die Fläche muss für eine Nutzung hergerichtet sein. Dies können mitunter Renovierungsarbeiten sein, welche nicht förderfähig sind.
  • Ich habe eine tolle Idee (Nutzungskonzept) um einen Leerstand zu füllen, kann ich mich bewerben? >> hier klicken <<

    Du kannst Dich als volljährige natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Deinem Nutzungskonzept bewerben. Es werden somit Bewerbungen von Gründer_Innen (StartUps), bestehende Unternehmen aber auch von eingetragenen Vereinen oder Organisationen begrüßt.
  • Wie kann ich mich mit meinem Nutzungskonzept bewerben? >> hier klicken <<

    Fülle das Bewerbungsformular für Nutzungskonzepte aus und sende es bis zum 04.09.2024 an innenstadtmanagement(at)northeim.de. Beschreibe in dem Bewerbungsformular Dein Konzept und lass uns Fotos, Skizzen, Grafiken und Hintergrundmaterial zukommen.
  • Wann läuft die Frist ab um mich zu bewerben? >> hier klicken <<

    Bewerber_Innen mit Nutzungekonzepten oder einem Leerstand können sich bis einschließlich dem 04.09.2024 bewerben.
  • Wie werden die Nutzungskonzepte bewertet? >> hier klicken <<

    Folgende acht Kriterien werden zur Bewertung herangezogen:
    1. Allgemeine Konzeptqualität (Nachvollziehbarkeit; Passen die einzelnen Bausteine gut zusammen und ergänzen sich widerspruchsfrei?)
    2. Nutzungsvielfalt (Was findet konkret auf der Fläche statt: Verkauf, Events, Beratung, Austausch, Wissensvermittlung, Kulturangebote, Workshops u. Ä.? Handelt es sich um dauerhafte oder wechselnde Angebote? Welche Zielgruppen werden angesprochen?)
    3. Frequentierung (Anzahl potentieller Kunden/ Gäste; positive Auswirkungen auf die Innenstadt bzw. das direkte örtliche Umfeld)
    4. lnnovationsgrad (Welche neuen, kreativen oder digitalen Ansätze zeigt das Konzept? Gibt es Vergleichbares in der Innenstadt bzw. wie hebt sich das Angebot ab?)
    5. Zukunftsfähigkeit über den Förderzeitraum hinaus (Funktioniert das Konzept auch ohne Förderung? Welches Entwicklungspotential hat das Konzept? Wie kann das Konzept über den Förderzeitraum hinweg fortgeführt werden?)
    6. Regionalität (In welcher Weise wird auf Northeim bzw. die Region Südniedersachsen Bezug genommen? Gibt es regional hergestellte Produkte/ regionale Inhalte?)
    7. Nachhaltigkeit (Finden sich im Konzept Aspekte sozialer, ökonomischer oder ökologischer Nachhaltigkeit wieder? Gibt es fair-‚ saisonal-, ressourcenschonend produzierte Angebote?)
    8. Erreichbarkeit des Angebotes (Von welchen Öffnungszeiten wird ausgegangen?)
  • Kostenbeteiligung >> hier klicken <<

    Für den vollständigen Zeitraum der Anmietung wird die Immobilie für 25 %  des von der Stadt Northeim zu zahlenden Mietpreises (inkl. kalter Nebenkosten) zur  Verfügung gestellt. Die warmen Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser) sind in vollständiger  Höhe von Dir als Nutzer_In zu tragen.
  • Wann werden die Ausgewählten informiert? >> hier klicken <<

    Nach Ablauf der Frist am 15.08.2024 werden zeitnah alle Jurymitglieder zu einem zweiten Termin zusammenkommen und die Bewertung vornehmen. Spätestens vier Wochen nach diesem Termin, werden alle Bewerbenden über die Ergebnisse informiert.
  • Was passiert, wenn mein Nutzungskonzept gewonnen hat? >> hier klicken <<

    Nachdem die Ausgewählten informiert wurden, kann das bestplatzierte Nutzungskonzept bzw. die Bewerber_Innen als erstes einen Zeitraum wählen. Danach können die nächstplatzierten Bewerber_Innen einen Zeitraum wählen. Dieses Verfahren wird fortgeführt, bis alle Zeiträume der positiv notierten Immobilie vergeben sind.  Es ist möglich, dass die Stadt Northeim Gespräche mit den unterschiedlichen Nutzungsinteressierten führt, um den idealsten Nutzungszeitraum festzulegen.
  • Was passiert nach dem Wettbewerb? >> hier klicken <<

    Idealerweise sollen aus den vorübergehenden Anmietungen nach Auslaufen der Mietverträge dauerhafte Anmietungen entstehen. Die amgemietete Fläche wird andernfalls (sofern keine Weitervermietung vereinbart wird) nach Ablauf des Mietzeitraums in dem Zustand  übergeben, in dem sie angemietet wurde, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Sollte sich jemand mit seinem Nutzungskonzept in der Northeimer Innenstadt ansiedeln wollen, unterstützt die Stadt Northeim bei der Suche nach einem neuen Standort oder vermittelt bei der Fortführung des gegenwärtigen Standortes.
  • Gibt es ein Nachrückverfahren? >> hier klicken <<

    Werden Leerstandsobjekte nicht ausgewählt oder werden Nutzungsinteressierte aufgrund nicht vorhandener Auswahlmöglichkeiten ohne Matching verbleiben, werden sie auf Basis der Jury-Ergebnisse auf einer Nachrückerliste erfasst. Diese Liste kommt zum Tragen, sollten sich zwischen besserplatzierten Nutzungskonzepten und dem positiv notiertem Leerstand, trotz Gesprächen, keine Einigung erzielen oder diese schriftlich ihren Rückzug aus dem
    Wettbewerb erklären lassen.
  • Was passiert, wenn kein Leerstand gefunden wird? >> hier klicken <<

    Sollten in dem Wettbewerb für die Leerstände keine Gewinner_Innen ermittelt  werden, kann somit kein Untermietvertrag mit der Stadt Northeim zustande kommen. In diesem Fall sind Ansprüche auf Erstattung etwaiger Kosten oder Schadensersatz ausgeschlossen. Auch ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung nach den Richtlinien besteht nicht.  Die Stadt Northeim entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen und im Rahmen der
    verfügbaren Haushaltsmittel.
  • An wen kann ich mich für weitere Fragen wenden? >> hier klicken <<

    Für weitere Fragen stehen Dir Innenstadtmanagerin Kim Klapproth unter 05551 966-340 oder Wirtschaftsförderin Hanna May unter 05551 966-330 zur Verfügung.