Bebauungsplan NOM Nr. 111 „Rast- und Servicecenter Northeim“

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes NOM Nr. 111 „Rast- und Servicecenter Northeim“ geht in die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Hintergrund der Planung:
Der Stadt Northeim liegt eine konkrete Anfrage des Vorhabenträgers IONITY GmbH vor, auf Grund der zunehmenden Elektrifizierung im Verkehrswesen, neue E-Ladestationen zu erreichen. Die Stadt Northeim unterstützt das Vorhaben, um eine bedarfsgerechte Versorgung im Bereich der Autobahn A7 zu gewährleisten.

Die betroffene Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 „Rast- und Servicecenter Northeim“. Zur Baurechtssetzung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes für den Vorhabenbereich erforderlich.

Die Stadt will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Der Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Rast- und Servicecenter Northeim“ liegt im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 18.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024 zur individuellen Einsicht öffentlich aus.

Die Einsichtnahme sowie die Niederschrift sind nur einzeln und nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 05551/966-335 oder 05551/966-333 möglich. 

Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift unter den o.g. Voraussetzungen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter bis zum 19.08.2024
zugesandt werden. 

Weitere Informationen finden Sie anliegend.